Wie viel dürfen Rentner hinzuverdienen?

17.05.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
Rente,Hinzuverdienst,Zusatzeinkommen,Pension,Anrechnung Rentner können durch einen Hinzuverdienst ihr Einkommen aufbessern. © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Hinzuverdienst bei Altersrente: Rentner, die eine gesetzliche Altersrente beziehen, dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihnen etwas von ihrer Rente abgezogen wird.

2. Steuern auf den Hinzuverdienst: Der Hinzuverdienst ist, wie auch die Rente selbst, grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Für Minijobs bis zu 538 Euro monatlich (Stand 2024) fällt eine Pauschalbesteuerung von nur zwei Prozent an.

3. Rentner mit Witwenrente: Hinterbliebene, die eine Witwenrente erhalten, dürfen nicht unbegrenzt hinzuverdienen. Es gibt aber einen Freibetrag, unterhalb dessen das Zusatzeinkommen nicht auf die Rente angerechnet wird.
Wenn die Rente knapp ist, kann ein Hinzuverdienst die Lösung sein, um den Lebensunterhalt aufzubessern. Nach § 34 des 6. Sozialgesetzbuches versteht man unter einem Hinzuverdienst Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen. Nicht unter den offiziellen Zuverdienst fallen dagegen Entgelte, die eine Pflegeperson von der pflegebedürftigen Person bekommt und Entgelte, die behinderte Menschen für eine Tätigkeit in einer anerkannten Werkstatt beziehen.

Was versteht man unter der Flexi-Rente?


Die Flexi-Rente wurde 2017 eingeführt. Sie soll Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, ihren Renteneintritt selbst zu bestimmen. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: in Rente gehen und hinzuverdienen oder den Renteneintritt aufschieben.

Die entsprechende Gesetzesänderung führte auch dazu, dass Rentner, die vor Erreichen der regulären Altersgrenze eine Vollrente erhalten, für ihren Hinzuverdienst weiterhin sozialversicherungspflichtig sind. Dadurch steigt ihre spätere Rente, die sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausbezahlt bekommen können. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Arbeitnehmer, die weiter arbeiten, wählen, ob sie versicherungsfrei sein wollen oder weiter Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen und dadurch ihre Rente erhöhen. Ausgeübt wird dieses Wahlrecht durch eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber; die Entscheidung gilt für die Dauer der Beschäftigung.

Wie viel darf ich als Rentner hinzuverdienen?


Dies hängt davon ab, welche Art von Rente man bezieht. Wer Altersrente erhält, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Früher gab es Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Altersrente (etwa Rente mit 63). Diese Grenzen wurden zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Eine vorgezogene Altersrente kann man also wie auch die Regelaltersrente in voller Höhe weiter beziehen, obwohl man sich etwas hinzuverdient. Der Nebenjob muss dem Rentenversicherungsträger nicht gemeldet werden.

Welcher Hinzuverdienst ist bei Erwerbsminderungsrenten möglich?


Bei den Erwerbsminderungsrenten gelten seit 1. Januar 2023 dynamische Hinzuverdienstgrenzen. Dynamisch bedeutet, dass diese Hinzuverdienstgrenzen jedes Jahr an das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.

2024 dürfen Bezugsberechtigte einer vollen Erwerbsminderungsrente 18.558,75 Euro jährlich hinzuverdienen. Eine Teilerwerbsminderungsrente können Personen beziehen, die trotz einer Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Für sie liegt die Hinzuverdienstgrenze 2024 bei maximal 37.117,50 Euro. Allerdings wird die Hinzuverdienstgrenze bis zu diesem Höchstbetrag individuell berechnet: Für sie ist das höchste beitragspflichtige Jahreseinkommen des teilweise erwerbsgeminderten Arbeitnehmers aus den letzten 15 Jahren maßgeblich.

Wenn das Zusatzeinkommen die Hinzuverdienstgrenze übersteigt, wird der überschreitende Betrag zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Als Hinzuverdienst gelten bei der Erwerbsminderungsrente das Bruttoentgelt, bei selbstständigen Einkünften etwa aus Gewerbebetrieb der steuerrechtliche Gewinn und z. B. auch das Vorruhestandsgeld. Auch Krankengeld und Übergangsgeld können unter den Hinzuverdienst fallen, ebenso Verletztenrenten und Übergangsgelder aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wie viel darf ich als Rentner steuerfrei hinzuverdienen?


Einkünfte sind grundsätzlich zu versteuern. Dies ist auch bei Rentnern nicht anders: Auch auf den Hinzuverdienst fällt Einkommenssteuer an. Rente und Hinzuverdienst sind also in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Aber: Handelt es sich bei dem Hinzuverdienst um einen Minijob mit nicht mehr als 538 Euro monatlich (Stand 2024) fällt nur eine sehr geringe Pauschalbesteuerung von zwei Prozent an, die der Arbeitgeber abführt. Es besteht auch keine Sozialversicherungspflicht. Jährlich wäre also ein steuergünstiges Einkommen von bis zu 6.456 Euro durch einen Minijob möglich.

Kann ich den Rentenbeginn aufschieben und voll weiter arbeiten?


Wer auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 65 Jahre und 11 Monate) noch voll weiterarbeiten möchte, wird daran vom Staat nicht gehindert. So kann man zum Beispiel vorläufig auf seine Altersrente verzichten, weiter arbeiten und damit seinen Rentenanspruch erhöhen. Für jeden Monat, den man weiter arbeitet, kommen 0,5 Prozent hinzu (6 Prozent im Jahr). Zusätzlich sammelt man weitere Rentenpunkte an. Bei einem Durchschnittsverdienst von 38.901 Euro brutto pro Jahr würde die Rente zusätzlich um rund knapp drei Euro monatlich steigen.

Wie viel dürfen Beamte zur Pension hinzuverdienen?


Die Hinzuverdienstregeln für Beamte sind komplizierter als die in der gesetzlichen Rentenversicherung und können hier nicht umfassend dargestellt werden. Grundsätzlich ist bei Beamten die Höchstgrenze für den Hinzuverdienst deckungsgleich mit den sogenannten ruhegehaltfähigen Dienstbezügen aus der Endstufe der einzelnen Besoldungsgruppe. Das bedeutet, dass pensionierte Beamte die Differenz zwischen ihrer Pension und ihrem früheren Aktivgehalt anrechnungsfrei hinzuverdienen können. Selbst im Falle einer Anrechnung müssen ihnen mindestens 20 Prozent ihres Versorgungsbezuges bleiben.

Wie viel dürfen Rentner mit Witwenrente hinzuverdienen?


Hinterbliebene, die eine Witwer- oder Witwenrente erhalten, dürfen nicht unbegrenzt hinzuverdienen. Es gibt jedoch einen Freibetrag, unterhalb dessen das Zusatzeinkommen nicht auf die Rente angerechnet wird. Dieser Freibetrag ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft, sodass er steigt, wenn die Renten erhöht werden. Für alle Hinterbliebenen und Erziehungsrentner liegt er beim 26,4-fachen des aktuellen Rentenwertes.

Ab 1. Juli 2024 beträgt der Freibetrag monatlich 1.038,05 Euro. Dies gilt für die alten und für die neuen Bundesländer. Der Freibetrag steigt durch die Erziehung eines Kindes mit Anspruch auf Waisenrente um das 5,6-fache des aktuellen Rentenwertes.

Wenn die Nettoeinkünfte den Freibetrag überschreiten, werden die übersteigenden Einnahmen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Ermittelt werden die (fiktiven) Nettoeinkünfte aus dem Bruttoeinkommen unter Abzug von gesetzlich festgelegten Pauschalbeträgen, abhängig von der Art des Einkommens. Wenn das berechnete Nettoeinkommen höher ist als der Freibetrag, wird der darüber liegende Betrag zu 40 Prozent von der Hinterbliebenenrente abgezogen.

Praxistipp zum Hinzuverdienst für Rentner


Die Regelungen zum Hinzuverdienst für Rentner sind kompliziert. Brauchen Sie für Ihren individuellen Fall Beratung? Dann ist ein Fachanwalt für Sozialrecht der beste Ansprechpartner.

(Bu)


 Stephan Buch
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